HBW WISSEN / GRUNDLAGEN
Grundschuld: die Sicherheit hinter dem Immobiliendarlehen
Die Grundschuld sichert den Kreditgeber an der Immobilie ab. Ihre Höhe und ihre Verwendung sind von der jeweils offenen Darlehensschuld zu unterscheiden.
Darlehen und Sicherheit sind zwei Ebenen
Der Darlehensvertrag regelt Kreditbetrag, Zins und Rückzahlung. Die Grundschuld wird als Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Wie die Bank sie verwenden darf, wird zusätzlich durch die Sicherungsvereinbarung bestimmt. Die dort erfassten Forderungen sollten Sie genau kennen.
Was Sie vor der Unterschrift klären sollten
- Welche Verbindlichkeiten sichert die Vereinbarung ab?
- Welche Kosten entstehen für Bestellung, Eintragung und spätere Änderungen?
- Welche Mitwirkung und Unterlagen benötigt der Notar?
- Welche Voraussetzungen verlangt die Bank vor der Auszahlung?
Nach vollständiger Rückzahlung
Eine Grundschuld verschwindet nicht automatisch aus dem Grundbuch, wenn das Darlehen getilgt ist. Ob sie gelöscht, für eine spätere Finanzierung genutzt oder übertragen werden soll, muss passend zum Einzelfall geklärt werden. Für eine Löschung sind die erforderlichen Erklärungen und Grundbuchschritte nötig.
Bei einem Bankwechsel
Für die Anschlussfinanzierung können Sicherheiten gegebenenfalls übertragen werden. Ob das möglich und günstiger als eine Löschung und Neubestellung ist, muss mit den beteiligten Banken und dem Notar geklärt werden. Beziehen Sie diese Kosten in den Angebotsvergleich ein.
Häufige Fragen
Ist die eingetragene Grundschuld meine aktuelle Restschuld?
Nein. Die aktuelle Schuld folgt aus dem Darlehen. Grundbuchbetrag, zusätzliche Sicherungsregelungen und noch offenes Darlehen sind getrennt zu betrachten.
Kann HBW Finance meine notarielle Beratung ersetzen?
Fragen zu konkreten Urkunden und rechtlichen Folgen gehören in das Gespräch mit dem Notar oder einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung.
Was bedeutet das für Ihr Vorhaben?
Besprechen Sie Kaufpreis, eigene Mittel und gewünschten Finanzierungsrahmen mit uns.
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